Zahlungsmöglichkeiten an EV-Ladestationen: Was ändert sich für deutsche Betreiber?

Au i.d. Hallertau, 03. März 2022: Im September 2021 hat der deutsche Bundesrat die neue Ladesäulenverordnung verabschiedet. Mit der Verordnung soll den Autofahrerinnen und Autofahrern das Aufladen von Elektrofahrzeugen (EVs) erleichtert werden. Für die Betreiber von Ladestationen sind damit einige Herausforderungen verbunden, denn sie müssen dafür Sorge tragen, dass die öffentlichen Ladestationen Debit- und Kreditkarten akzeptieren können. Die neue Regelung gilt ab Juli 2023, bestehende Automaten müssen nicht nachgerüstet werden.

Wie sich die geplanten Veränderungen auf die Betreiber in ganz Deutschland auswirken und was CCV leistet, um die Betreiber dabei zu unterstützen, die neuen Vorschriften zu erfüllen, erfahren Sie hier:

Der Hintergrund der neuen EV-Gesetzgebung

Was steckt hinter den neuen Vorschriften? Die geplanten Änderungen sind im Wesentlichen auf folgende Entwicklungen in der Elektroautoindustrie zurückzuführen:

1. E-Mobilität als schnellwachsende Industrie

Mit der zunehmenden Zahl von E-Fahrzeugen in Deutschland hat sich auch das deutsche Ladenetz deutlich weiterentwickelt. Das liegt nicht nur an der steigenden Nachfrage nach elektrischen Fahrzeugen, sondern auch an der umfangreichen staatlichen Förderung des Sektors.

2. Geplantes Schnellladenetzwerk als Treiber

Da für die kommenden Jahren der Aufbau eines Netzes von Schnellladestationen in ganz Deutschland geplant ist, muss die Bezahlung Schritt halten und selbstverständlich auch diesen Bereich miteinbeziehen.

3. Erklärtes Ziel: Die „Angst“ vor mangelnder Reichweite verringern

Wenn es darum geht, dass die Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos an ihrem Ziel ankommen, spielt natürlich auch die Bezahlung eine wichtige Rolle. Sobald sie wissen, dass sie an jeder Ladestation auch wirklich den getankten Strom bezahlen können, haben sie Sicherheit und Gewissheit für die Weiterfahrt. Da die Sorge vor mangelnder Reichweite bisher einer der Haupthindernisse für die Akzeptanz von E-Fahrzeugen war, ist also umfassende Zahlungssicherheit von entscheidender Bedeutung.

4. Weniger „geschlossene“ Ladepunkte

Derzeit bieten Ladestationen oft nur die Möglichkeit, innerhalb eines geschlossenen Systems zu bezahlen. Das kann aber Touristen oder andere ausländische Nutzer ausschließen. Ähnlich geht es einmaligen, spontanen Nutzern aus dem Inland, die aber natürlich ebenfalls bequem bezahlen können sollten.

5. Gesetzgebung auf europäischer Ebene

Die EU bereitet aktuell eine Gesetzgebung vor, die Bezahlterminals an allen Ladestationen für Elektroautos über 50 Kilowatt pro Stunde in ganz Europa vorschreibt. Der deutsche Gesetzentwurf ist nun der erste, der dies aktiv in die Tat umsetzt und beinhaltet dabei auch Ladestationen unter 50 kWh.

Wie werden die Betreiber von Ladestationen von den Änderungen profitieren?

Es wirkt aktuell noch so, als gäbe es mit der neuen Ladesäulenverordnung eine Menge rund um die kommenden Veränderungen zu beachten. Doch mit dem Ausbau des E-Ladenetzes in Deutschland und Europa bietet die Gesetzgebung vor allem wichtige Chancen und Möglichkeiten für die Betreiber.

So werden die Betreiber profitieren von:

  • Zufriedeneren Kunden: Wenn Kunden mit der von ihnen bevorzugten Methode bezahlen können, profitieren schlussendlich alle davon. So haben Untersuchungen ergeben, dass gerade EV-Fahrer in Europa sehr gerne mit ihrer Bankkarte bezahlen. Breitere Studien zeigen zudem, dass Kunden, die zufrieden sind, in der Regel häufiger tanken und dabei mehr ausgeben.
  • Verschiedene Nutzer willkommen heißen: Offene Zahlungstechnologien ermöglichen es den Betreibern, Zahlungen von einer viel größeren Anzahl von EV-Nutzern zu akzeptieren – von einmaligen Nutzern bis hin zu Nutzern, die einfach nur mit ihrer Bankkarte bezahlen möchten. Mehr Kunden bedeuten letztlich auch mehr Umsatz.
  • Intelligentere Geschäftsentscheidungen: Kontaktloses Bezahlen in Kombination mit Aussagen zur aktuellen Belegungssituation sowie konkreten Nutzungsinformationen bietet Betreibern neue Möglichkeiten für die Auswertung intelligenter Daten. Ausgestattet mit besseren Informationen über das Kundenverhalten können diese ihr Geschäft somit zu ihrem eigenen Nutzen und dem ihrer Kunden optimieren.

CCV hilft Ihnen, sich auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten

Wir von CCV können Betreibern in Deutschland und Europa alles bieten, was sie brauchen, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu gewährleisten:

  • Wir geben Anleitung: In einer schnell wachsenden Branche können Veränderungen schwer zu bewältigen sein. Wir unterstützen dabei, die Einhaltung der neuen Vorschriften so schnell und mühelos wie möglich zu gewährleisten.
  • Technologie: Das Zahlungsterminal IM30 von CCV ist mit kontaktloser Zahlungstechnologie und PIN-Eingabe in nur einem Gerät ausgestattet. Darüber hinaus kann es sogenannten Mifare-Karten, also ID-Karten, die etwa auch für Zutrittskontrollen, Firmenausweise oder Kundenkarten verwendet werden, sowie Kredit- und Debitkarten akzeptieren. Dank seines Android-Betriebssystems bietet es darüber hinaus noch zahllose weitere Anwendungsmöglichkeiten wie Loyalty-Funktionen, Marketing und Merchandising sowie Service- und Support.
  • Laufende Unterstützung: CCV arbeitet bereits mit Hunderten von Betreibern in den verschiedenen Bereichen des unbeaufsichtigten Bezahlens wie Public Transport, Parking, Petrol, Access und Vending sowie des Aufladens von Elektrofahrzeugen zusammen.

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Frank Edunjobi, Teamlead Project Engineering bei CCV Deutschland GmbH, wirft einen Blick auf die neue Ladesäulenverordnung des Bundesrates und ordnet für die Betreiber Chancen und Möglichkeiten ein.

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