Ein physischer Einkaufsbummel hält regelmäßig Barrieren wie zu kleine Umkleidekabinen oder Preisschilder mit winziger Schrift bereit. Ist der E-Commerce in Sachen Barrierefreiheit besser aufgestellt? Im Jahr 2019 wurde von der EU der European Accessibility Act (EAA) verabschiedet. Der Kern der Richtlinie: Digitale Produkte und Räume wie den Onlinehandel für Menschen unabhängig von ihren geistigen und körperlichen Fähigkeiten zugänglich machen – das heißt, Teilhabe soll auch im virtuellen Raum möglich sein. Für die Umsetzung der Maßnahmen des EAA haben die Mitgliedsstaaten bis zum 28.06.2022 Zeit – dann müssen die Vorschriften Teil des nationalen Rechts sein. In Deutschland sind sie bereits seit Juli 2021 im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verankert. Allerdings müssen Onlineshops das Gesetz erst ab dem 28. Juni 2025 anwenden. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigen oder einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro sind von der Regelung ausgenommen.
Computop: Barrierefreiheit im E-Commerce – Ein grenzenloses Einkaufserlebnis?