CCV stellt neues Bezahlterminal für die EV-Charging Branche vor

Neues CCV Edge IM15 wird auf der Power2Drive in München erstmalig vorgestellt

Au i.d. Hallertau, 05. Mai 2022: Mit der Mitte 2023 in Kraft tretenden Ladesäulenverordnung, rückt EV-Charging immer weiter in den Fokus von Ladesäulenbetreibern und Payment-Anbietern. Anlässlich der Power2Drive Messe stellt CCV vom 11.- 13. Mai seine Open Loop Payment Lösung in München vor.

Mit dem Bezahlterminal CCV Edge IM15 geht CCV den nächsten Schritt, um sich als starker Payment-Partner für die E-Mobility Branche weiter zu positionieren.  „Nach dem Android-basierten Bezahlterminal CCV IM30, freuen wir uns auf der kommenden Messe das neue CCV Edge IM 15 vorstellen zu können“, erklären Sebastiaan Frehe und Niek Seuren, das Mobility-Team von CCV.

Das neue Produkt ist perfekt auf die Bedürfnisse von Operatoren und Verbrauchern zugeschnitten und erfüllt alle künftigen Anforderungen des EV-Charging-Marktes an Bezahlterminals. Mit diesen neuen Lösungen entfallen die aufwändigen Registrierungen bei Anbietern, sei es durch Apps oder eine separate Karte. Das Bezahlen mit der in Deutschland beliebten girocard, ist kein Problem mehr. Diese neue Flexibilität wird den Alltags- und auch den Reiseverkehr deutlich vereinfachen.

Gemäß der vom Bundesrat verabschiedeten Ladesäulenverordnung gelten in Deutschland ab dem kommenden Jahr erweiterte Anforderungen im Bereich EV-Charging. Die Verordnung sieht vor, dass Ladesäulenbetreiber ab Juli 2023 mindestens kontaktloses Bezahlen mittels gängiger Debit- und Kreditkarten als Mindeststandard für das Ad-hoc-Laden anbieten müssen – sie müssen also über einen Kartenleser und ein PIN-Pad verfügen.

Das Mobility-Team von CCV zur neuen Lösung: „Die EV-Charging Operatoren profitieren von einem kontaktlosen Lesegerät mit virtuellem PIN-Pad, dass durch sein kompaktes Design sowohl horizontal als auch vertikal installiert werden kann. Neu ist auch die E-receipt Funktion, mit der unsere Kunden nicht nur Papier, sondern auch Wartungskosten sparen können. So unterstützen wir den Ausbau des E-Ladenetzes“. Mit der novellierten Ladesäulenverordnung gibt es nun an allen öffentlichen Ladesäulen ab 50kW die Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens mittels Debit- und Kreditkarte.

Mehr zu den Open-Loop-Zahlungen und zu den EV-Charging Bezahllösungen erfahren Besucher am Stand Nummer B6.432.

www.ccv.eu

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Sebastiaan Frehe, Teil des Mobility-Teams bei CCV Deutschland GmbH zu den Neuerungen: „Die EV-Charging Operatoren profitieren von einem kontaktlosen Lesegerät mit virtuellem PIN-Pad, dass durch sein kompaktes Design sowohl horizontal als auch vertikal installiert werden kann. Neu ist auch die E-receipt Funktion, mit der unsere Kunden nicht nur Papier, sondern auch Wartungskosten sparen können. So unterstützen wir den Ausbau des E-Ladenetzes”.

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